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Die Vorteile:
- Veranlagungsstruktur
- Portefeuille- bzw. Fondswechsel
- Ablaufmanagement
- Versicherungsschutz
- Steuerliche Richtlinien
- Verfügungsmöglichkeit
- Transparenz
- Unabhängigkeit
- Kosten: Fondserwerb
- Was ist zu beachten?

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Was sind Ihre Vorteile?

Steuerliche Richtlinien

Steuerliche Behandlung von Fondsgebundenen Lebensversicherungen

Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht zählen die Erträge zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen gemäß §20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz der Einkommensteuer. Die aus der Fondsgebundenen Lebensversicherung ausgezahlte Rente hingegen ist nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Der Ertragsanteil drückt sich in einem bestimmten Prozentsatz der jählichen Rente aus. Die Höhe des Prozentsatzes ist abhängig vom vollendeten
Lebensjahr des Rentenberechtigten und kann aus der Tabelle zu § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Einkommenteuergesetz entnommen werden.

Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung der Leistungen nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sind die Erträge aus einer Fondsgebundenen Lebensversicherung nur zu Hälfte zu besteuern!

 

 

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