Teilbehebungen, laufende Abschöpfungen, Auszahlung als Pension bzw.
gänzliche Verfügung – maßgeschneidert für
Ihre persönlichen Ziele
Ein Maß an höchster Flexibilität der FinanceLife
Fondspolice ist auch darin zu finden, dass Sie jederzeit über
Ihr Kapital in Form von Teilbehebungen oder gänzlichen Kündigungen
verfügen
können, ohne dass hierfür Kosten oder Abschläge in Rechnung
gestellt werden. Steuerlich ist zu berücksichtigen, dass ab
einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung
der Leistungen nach Vollendung des 60. Lebensjahres, die Erträge
aus der FinanceLife Fondspolice nur zur Hälfte
zu besteuern sind.