Bereits ab einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung der Leistungen nach Vollendung des 60. Lebensjahres, sind die Erträge aus einer Fondsgebundenen Lebensversicherung nur zur Hälfte zu besteuern!
Damit verbinden Sie die Ertragsmöglichkeiten einer Veranlagung auf den attraktivsten Kapitalmärkten der Welt mit den Steuervorteilen einer Lebensversicherung und optimieren somit den Zinseszinseffekt.