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Das Garantiekonzept
"Ertrag & Garantie" - Darstellung
des zugrunde liegenden Garantiekonzeptes
(beispielhafte Darstellung des Garantiefonds, Auflage 2005)
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| Ertrag & Garantie |
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Es ist zu berücksichtigen, dass Wertpapierkurse steigen und
fallen können. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein
Hinweis auf die zukünftige Entwicklung. Das Veranlagungsrisiko
trägt der Versicherungsnehmer.
Die hervorragende Performance des Spezialfonds bestätigt
den Erfolg des zugrunde gelegten Garantiekonzeptes. Allein im Jahr
2005 wurde eine Wertsteigerung von über 20 % erwirtschaftet.
Im Rahmen der FinanceLife Fondspolizze werden diese Erträge
ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben – für die optimale
Nutzung des Zinseszinseffektes.
PLUS
Beliebige Verfügung – garantiert:
- Mit der individuellen Festlegung der weiteren Garantiestichtage,
ab dem 10. Kalenderjahr, ist auch eine etwaige Kapitalverfügung
während der beantragten Vertragslaufzeit gewährleistet.
- Natürlich können Sie auch, wenn sich Ihr Risikoprofil
geändert hat, jederzeit einen Portefeuillewechsel in eine
andere Veranlagungsstrategie wählen.
- Auch für die Auszahlungsphase ist für Flexibilität
gesorgt. Neben der einmaligen Kapitalauszahlung, stehen Teilbehebungen,
lebenslang garantierte Rentenauszahlung oder auch der steuerfreie
und individuelle Abschöpfungsplan zur Verfügung.
Wichtig:
Wie immer Sie sich entscheiden: Sie müssesn nicht bei
Vertragsabschluss festlegen, in welcher Form Sie über Ihr Kapital
verfügen - sondern erst dann, wenn Sie Ihr persönliches Ziel erreicht
haben!
Allgemeine Informationen:
Die Kapitalgarantie von der Raiffeisen
Zentralbank AG gegenüber
dem Investmentfonds gilt für das investierte Kapital. Das
investierte Kapital entspricht dem eingezahlten Beitrag abzüglich
VersSt., Kosten, Gebühren und Risikobeitrag. Die Kapitalgarantie
ist detailliert im Merkblatt zum Portefeuille VI „Ertrag & Garantie“ geregelt.
Die FinanceLife Lebensversicherung AG übernimmt weder die
Garantie noch eine sonstige Zusicherung oder Haftung für den
Wert des Garantiefonds zu einem bestimmten Stichtag noch für
die Solvenz der Raiffeisen Zentralbank AG. Dieses Risiko trägt
somit der Versicherungsnehmer.
Der zugrunde liegende Vertrag unterliegt
der jeweils aktuellen steuerlichen Behandlung in Österreich.
Diese Regelungen können durch zukünftige Novellierungen
der Steuergesetze geändert werden.
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