Veranlagung mit individueller Kapitalgarantie
Sie selbst bestimmen den Anteil der Garantieveranlagung. Wählen Sie zwischen einer klassischen Veranlagung mit 2,25% p.a. Mindestverzinsung bzw. einer fondsgebundenen Veranlagung mit Kapitalgarantie.
Hohe Ertragsmöglichkeiten durch Beimischung verschiedenster Portefeuilles bzw. Fonds
Während der gesamten Veranlagungsdauer können Sie – durch freie Wahl des Portefeuilles – Ihre Veranlagungsstrategie jederzeit anpassen und kostenfrei verändern.
Flexibilität bei der Ansparung
Änderungen der Einzahlungen sind jederzeit möglich. Unter Beachtung der steuerlichen Bestimmungen besteht weiters die Möglichkeit von individuellen Zuzahlungen. Ihre Vorsorge kann flexibel an Ihre jeweilige Lebenssituation angepasst werden.
Mit „FlexSolution“ sind Sie nicht fix gebunden, sondern können Ihre Veranlagung jederzeit auf Ihre persönlichen Ziele abstimmen. Selbstverständlich erfolgen diese Änderungen ohne Verrechnung von Kosten.
Unbestimmte Laufzeit
Wie auch immer Sie Ihre Veranlagung bestimmen, Sie können beliebig über Ihre Ansprüche verfügen* und haben
keine Bindung. Der Vertrag wird „bis auf weiteres“ – somit auf unbestimmte Laufzeit – abgeschlossen.
Beliebige Verfügungsmöglichkeiten – ohne Abschläge
Nach dem 10. Versicherungsjahr sind Teilentnahmen, gänzliche Verfügung, laufende Abschöpfung oder auch die Auszahlung als Pension steuerfrei möglich. Wann immer Sie über Ihr Kapital verfügen, es werden keine Rückkaufsabschläge verrechnet.
Vollkommene Steuerfreiheit der Erträge*
Denn im Rahmen von „FlexSolution“ sind Ihre Erträge befreit von KESt, Einkommensteuer, Spekulationssteuer und Substanzgewinnsteuer. So einfach optimieren Sie den Zinseszinseffekt.
*) Bei Entnahmen innerhalb von 10 Jahren sind die versicherungssteuerrechtlichen Vorschriften – Nachversteuerung – zu beachten. Entnahmen werden frühestens nach dem 10. Versicherungsjahr empfohlen.