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Verfügungsmöglichkeiten
Teilbehebungen, laufende Abschöpfung, Auszahlung als Pension bzw.
gänzliche Verfügung
Ein Maß an höchster Flexibilität der FinanceLife-Fondspolizze
ist auch darin zu finden, dass Sie bei Einmalerlägen
ab dem vollendeten zehnten Bestandsjahr (aufgrund steuerlicher Bestimmungen
erst dann sinnvoll) und bei Ansparplänen jederzeit über
Ihr Kapital in Form von Teilbehebungen, regelmäßigen
Abschöpfungen, Auszahlung als Pension oder gänzlicher Kündigung verfügen
können, ohne dass hierfür Kosten oder Abschläge in Rechnung
gestellt werden. Sie haben ab diesem Zeitpunkt eine fast
täglich fällige, KEST- und einkommensteuerfreie Veranlagung.
Pensionsmodelle
Ebenso ist die FinanceLife-Fondspolizze für Pensionsmodelle
geeignet, d.h., sollten Sie eine lebenslang garantierte Rente
wünschen, ist dies aufgrund der Zugehörigkeit zur UNIQA
Versicherungen AG möglich. Die Rentenvereinbarung wird ohne
jeglicher neuer Kosten wie Verwaltungsgebühren, Versicherungssteuer
oder dergleichen ermöglicht.
Wenn gewünscht, kann auch die Absicherung
der Hinterbliebenen berücksichtigt werden.
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