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Privat aktiv vorsorgen mit staatlicher Prämie -
jetzt auch mit optionaler Pensionsrückgewähr!
Private Pensionsvorsorge ist heute ein Muss für
jeden, der sich auch später den gewohnten Lebensstandard leisten
will. Auch der Staat fördert jetzt die private Zukunftsvorsorge
mit einer attraktiven jährlichen Prämie.
Die Pension & Garantie Zukunftsvorsorge sichert Ihnen die
volle staatliche Prämie in der Ansparphase – danach entscheiden
Sie flexibel über die weitere Verwendung.
Die Pension & Garantie Zukunftsvorsorge
mit drei Garantien:
- Garantie auf Kapital und staatliche Förderung
- Lebenslange, garantierte Pension
- Garantie auf 2,25% Verzinsung p.a. bei Übertragung
in einen Pensionstarif
Die Pension & Garantie Zukunftsvorsorge verbindet staatliche
Förderung, Steuerfreiheit und attraktive Garantien mit überdurchschnittlichen
Ertragschancen.
| Pension & Garantie Zukunftsvorsorge mit |
Ihr Nutzen: |
| •staatlicher Förderung |
• Sie erhalten für Ihre Beiträge eine
staatliche Prämie
von mindestens 8,5% bis maximal 13,5% gutgeschrieben*) |
| •hoher Renditechance |
• 40% Ihrer Beiträge werden, wie gesetzlich
geregelt, in vorzugsweise österreichische Aktien
investiert. Mit einer positiven Börsenentwicklung
steigt Ihre Rendite kräftig.
Der Rest wird in internationalen Anleihen veranlagt und
garantiert Ihnen eine sichere Basisverzinsung. |
| •Kapitalgarantie |
• Wird die Pension in Anspruch genommen,
besteht Garantie auf einbezahlte Beiträge und die staatlichen
Prämien.
FinanceLife erweitert die gesetzlichen Vorgaben: Garantie auch
bei Kapitalentnahme! |
| •Steuerfreiheit |
• keine Versicherungssteuer • keine
Kapitalertrag-, Einkommen- und Spekulationssteuer • keine
Einkommensteuer auf die Pensionszahlung
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*) Die Höhe der Förderung wird jährlich neu festgelegt;
für 2008 beträgt sie 9,5 %.
Erweiterte Regelung für die Hinterbliebenenvorsorge:
lebenslange Pension mit Zusatzbaustein "Pensionsrückgewähr"
Bei widmungsgemäßer Verwendung (=Auszahlung als
lebenslange Pension) können Sie zusätzlich vereinbaren,
dass im Ablebensfall Ihre Ansprüche an die Bezugsberechtigten
weitergegeben werden. Bei Einschluss einer "Pensionsrückgewähr" wird
das nicht verbrauchte Pensionskapital (=Pensionskapital abzüglich
der bereits geleisteten Pensionszahlungen) ausbezahlt, wobei
Sie die bezugsberechtigten Personen frei bestimmen können
(auch Geschwister, Kinder über 27 Jahre, Bekannte...
möglich).
In Erweiterung zu den gesetzlichen Vorschriften (Hinterbliebenenvorsorge
für Gatte/-in, Lebensgefährt(in) oder Kinder bis
zum 27. LJ) haben Sie mit dem Zusatzbaustein "Pensionsrückgewähr" die
Sicherheit, dass Ihre Ansprüche - auch im Falle des
Ablebens - an die Bezugsberechtigten weitergegeben werden.
Diese Vereinbarung des Zusatzbausteines braucht erst vor
Beginn der Pensionszahlungen erfolgen!
Ihr zusätzlicher Vorteil:
Bei "Pension & Garantie" können Sie das
Bezugsrecht nicht nur in der Ansparphase individuell gestalten, sondern erstmals auch in der Verrentungsphase!
Die Vorteile wie Steuerfreiheit, staatliche Prämie, Kapitalgarantie,
steuerfreie Pensionszahlung usw. bleiben selbstverständlich aufrecht!
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