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UNIQA und FinanceLife ziehen Bilanz:
Ein Jahr Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
UNIQA: Erwartungen für Prämiengeförderte weit übertroffen
Nach der Einführung der „Prämiengeförderten
Zukunftsvorsorge“ im März 2003 blicken UNIQA und FinanceLife
auf ein außerordentlich erfolgreiches Jahr zurück. Nach
intensiver Vorbereitung und Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben
wurden in den darauf folgenden 10 Monaten insgesamt 51.400 Verträge
mit einer Beitragssumme (Jahresnettoprämie mal Laufzeit) von über
980 Mio. Euro für das neue Produkt abgeschlossen. Die einbezahlte
Summe beläuft sich auf 51.202.691 Euro. „Erfahrungsgemäß wirkt
sich das Jahresende gerade bei staatlich geförderten Produkten
auf das Veranlagungsverhalten der Kunden verstärkt aus. Alleine
im Monat Dezember 2003 konnten wir über 21.000 Verträge
ausstellen“, so Werner Holzhauser, Vorstand der FinanceLife.
FinanceLife, ein 100%iges Tochterunternehmen von UNIQA, ist seit
dem Jahr 2003 unter diesem Namen als eigenständiges Unternehmen
am österreichischen Markt tätig. Im UNIQA Konzern agiert
FinanceLife im In- und im Ausland als Kompetenzzentrum für
den Bereich Fondsgebundene Lebensversicherungen und entwickelt
Produkte nicht nur für den österreichischen Markt, sondern
stellt dieses Know How allen Unternehmen der Gruppe und für
alle Vertriebswege zur Verfügung. Ein aktuelles Beispiel dafür
ist die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge unter den zwei
Produktlabels „Pension & Garantie“ für UNIQA
bzw. „Meine geförderte Lebenspension“ für
die Raiffeisen Versicherung.
Werner Holzhauser zu dem erfolgreichen Start des Produktes: „Die
hochgesteckten Erwartungen für das vergangene Jahr sind weit übertroffen
worden. Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge wurde auch
von den Anlegern nicht als „Ersatzprodukt“ gesehen,
sondern wirklich als zusätzliche Ansparform für die Altersvorsorge.
Das heißt es kam durch das neue Produkt nicht zu einer Kannibalisierung
anderer Vorsorgeprodukte. FinanceLife konnte auch im Bereich der
klassischen Fondgebundenen Lebensversicherung ein leichtes Plus
verzeichnen“.
„Ein besonderer Erfolg ist uns mit der Erreichung eines
durchschnittlichen Beitrages von 996 Euro pro Vertrag gelungen,
mit dem wir weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Dieses
Ergebnis verdanken wir nicht zuletzt auch einer gezielten Information
von 27.000 Kunden im November des Vorjahres. Viele unserer Versicherungsnehmer
wollten daraufhin nicht auf die mögliche Höchstprämie
verzichten und stockten ihren Beitrag um die dafür noch fehlende
Summe auf.“
Die Grundlagen der staatliche Förderung
Für alle Anbieter der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge
gelten folgende Grundlagen: Die Förderung setzt sich aus zwei
Teilen zusammen: dem garantierten Sockelbetrag von 5,5% plus der
Bausparförderung, welche jedes Jahr dem Kapitalmarkt angepasst
wird. Nachdem die Bausparförderung nach 4% im Jahr 2003 auf
3,5% für 2004 zurückgenommen wird, beträgt somit
die Förderung für die staatliche Zukunftsvorsorge 9%.
Herr Holzhauser: „Mit der Einführung der staatlich
Geförderten im Jahr 2003 wurde eine lange Forderung der Versicherungswirtschaft,
die private Altersvorsorge zielgerichtet zu fördern, verwirklicht.
Der immense Zuspruch der Anleger belegt auch deren Notwendigkeit.
Bezüglich der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Produktgestaltung
hat man auch dem Anlegerverhalten Rechnung getragen: Kapitalgarantie – Aktieninvestment – Flexibilität
bei gleichzeitiger Nutzung der staatlichen Förderung. Dass
natürlich hinkünftig weitere Schritte notwendig sind,
um die Vorsorge wirklich auf den drei Säulen aufzubauen, ist
unbestritten.“
UNIQA: Pension & Garantie/ Raiffeisen Versicherung: Meine
geförderte Lebenspension - Die Vorteile
Bei der Produktentwicklung zu „Pension & Garantie“,
bzw. „Meine geförderte Lebenspension“ wurde ganz
bewusst auf Kundenanliegen bei Vorsorgeprodukten eingegangen. Das
Produkt ist so aufgebaut, dass der Kunde in keiner Phase – weder
in der Ansparphase, noch in einer etwaigen Rentenphase - ein Risiko
zu tragen hat. Nach Vorgaben des Gesetzgebers dürfen Vorsorgeeinrichtungen
Kunden frühestens nach 10 Jahren Laufzeit, bzw. bei widmungsgemäßer
Verwendung Kapitalgarantie auf Beiträge und erstattete Prämien
geben. Bei langen Laufzeiten ergibt sich dadurch aufgrund der Inflation
mitunter dennoch ein Risiko. Um genau dieses Risiko auszuschalten
wurde ein Spezialfonds entwickelt, mit dessen Hilfe die Erträge
aus der Veranlagung, wie zum Beispiel Dividenden, Renten und Aktienerträge,
abgesichert werden. Somit hat der Kunde die Gewissheit, dass er
bereits erzielte Wertsteigerungen auch im Falle von Kapitalmarktschwankungen
nicht mehr verliert. Diese Kapitalgarantie gilt auch bei nichtwidmungsgemäßer
Verwendung. Somit stehen dem Kunden bis zur Erreichung seiner persönlichen
Ziele sämtliche Möglichkeiten der Kapitalverwendung offen. „Durch
das Einloggen der Gewinne zu gewissen Zeitpunkten können wir
unseren Kunden sogar eine Garantie weit über den gesetzlichen
Vorschriften geben“ sagt Holzhauser.
Das zweite Risiko, welches genauer betrachtet wurde, ist das der
etwaigen Rentenentwicklung. Aufgrund steigender Lebenserwartung
werden Rentenansprüche in der Zukunft bei gleichem Kapitalaufwand
mitunter geringer ausfallen. Um auch dieses Risiko für den
Anleger auszuschalten garantiert FinanceLife als österreichweit
einziger Anbieter dem Anleger die zur Zeit des Vertragsabschlusses
gültigen Berechnungsgrundlagen über die gesamte Laufzeit
und für eine später gewünschte Verrentung. „So
kennt der Kunde ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine
mindestgarantierte Rente. Und genau das wird in Zukunft immer wichtiger:
Menschen wollen ihre Existenz gesichert wissen, und unser Produkt
trifft exakt ihre Bedürfnisse. Wir geben die Garantien, die
der Kunde möchte und verzichten auf unwesentliche Zusatzbausteine.
Unsere in Österreich exklusiven Leistungen – Kapitalgarantie
auch im Fall einer Kapitalentnahme, Flexibilität und Ausschluss
aller Risken sowohl in der Anspar- wie auch in der Verrentungsphase – wurden
gerne angenommen und wir erwarten für dieses Jahr weiterhin
einen dynamischen Wachstumskurs.“, ergänzt Werner Holzhauser.
Als optionaler Zusatzbaustein wird eine Art „Rentenrückgewähr“ in
der Verrentungsphase angeboten. Bei widmungsgemäßer
Verwendung, das heißt der Auszahlung als lebenslange Rente,
kann der Kunde zusätzlich vereinbaren, dass im Ablebensfall
die Ansprüche an einen Bezugsberechtigen weitergegeben werden.

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